Ärztliche Komplementärmedizin definitiv in der Grundversicherung

Die ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin werden definitiv von der Grundversicherung vergütet. Hinter der Vollzugsmeldung stecken 13 Jahre hartnäckige Lobbying-Arbeit.

Es brauchte das „Programm Evaluation Komplementärmedizin“ (PEK), eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission GPK, einen Verfassungsartikel, zahlreiche parlamentarische Vorstösse, endlose Medienarbeit und einen Gesundheitsminister, der den Volkswillen respektieren und gesetzeskonform umsetzen wollte. Ich bedanke mich im Namen aller Komplementärmedizin-Verbände beim ehemaligen Gesundheitsminister Didier Burkhalter, der die Richtung vorgespurt hatte, bei den Mitgliedern der parlamentarischen Gruppe Komplementärmedizin (insbesondere Edith Graf-Litscher, Rolf Büttiker und Joachim Eder) und natürlich Alain Berset sowie dem Gesamtbundesrat. Und wenn wir ganz ehrlich sind: es brauchte auch Pascal Couchepin, der uns als Bundesrat mit grossem Engagement bekämpfte. Das hat uns zu Sympathien und letztlich dem klaren Volksentscheid verholfen. An sich müssten wir uns auch bei ihm bedanken.

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