Seit mehreren Monaten beschäftigt sich die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin mit der Frage von möglichen Ausnahmeregelungen der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten bei Unterversorgung. Grund sind zunehmende Versorgungsengpässe bei der Kinder- und Jungendmedizin und im Bereich der ambulanten Notfallversorgung. Die Gründe für die Engässe sind vielfältig. Die Schweiz bildet zu wenig Ärztinnen und Ärzte aus, die Krankheitslast hat durch Corona zugenommen und neu kommen Mitgrantinnen und Migranten aus der Ukraine in die Schweiz, welche Behandlungen benötigen. Mit den neuen Zulassungsbeschränkungen, die seit dem 1. Januar 2022 gelten, wurden die Hürden für Ärztinnen und Ärzte erhöht, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen.
Die Expertenkommission Kinder- und Jugendmedizin hat zu Handen von Gesundheitspolitikerinnen und -politikern Vorschläge ausgearbeitet, wie die Problematik der Unterversorgung gesetzgeberisch gelöst werden kann. Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat sich am 20. Mai 2022 die parlamentarische Initiative «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Art. 37 Abs.1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung» 22.431 erlassen. Diese wurde mit 24 zu Null Stimmen klar angenommen.
Vor der Ausarbeitung der KVG-Revision muss die Schwesterkommission der Kommissionsinitiative zustimmen.