Die rote Linie überschritten

Der von der NZZ aufgedeckte Fall über Praktiken von alt Botschafter Thomas Borer zeigte exemplarisch, dass es Regeln für Lobbyisten braucht. Standesregeln hat die Public Affairs Gesellschaft SPAG definiert und den Mitgliedern somit Pflichten auferlegt. So sind zum Beispiel die Aufraggeber offenzulegen, nicht aber die Höhe der Abgeltungen (was ich gut finde). Diese Vorgabe gilt aber nicht für Nicht-Mitglieder. So auch nicht für Thomas Borer, dessen Mitarbeiter gegenüber der NZZ den Auftraggeber offenbar nicht bekanntgeben wollte.

Natürlich bin ich mir bewusst, dass der SPAG-Verhaltenskodex noch nicht gelebte Praxis ist und dieser Lücken aufweist. So äussert sich der Kodex nicht über die Einflussnahme in laufenden Strafverfahren. Übrigens zu recht: Lobbying will die Gesetzgebung und den behördlichen Vollzug beeinflussen. Darum geht es bei Strafverfahren nicht. Definitorisch gehört der genannte Bereich nicht zum Lobbying, es ist vielmehr eine anwaltliche Tätigkeit. Abgrenzen müssen wir Lobbyisten uns dagegen, weil der Versuch der Beeinflussung der dritten Gewalt ein absolutes No-Go ist und der Reputation unserer Profession schadet. Sucht man die Unterstützung von Ratsmitgliedern um Strafverfahren zu beeinflussen, dann wird es noch übler.

Die Public Affairs Gesellschaft ist gut beraten, die Do’s and Don’ts unseres Berufstandes schriftlich festzulegen und die Praxis durch eine Standeskommission überprüfen zu lassen. Die SPAG hat die Zeichen der Zeit erkannt. Sie wird dafür sorgen, dass sich die Mitglieder an die Vorgaben halten. Sie kann und soll sich von den Nicht-Mitgliedern klar abgrenzen, die unlautere Praxen anwenden. Je mehr Mitglieder die Public Affairs Gesellschaft hat, desto wirksamer ist eine freiwillig auferlegte Selbstregulierung.  Dieses kann allerdings nur funktionieren, wenn Sanktionen gegen fehlbare Mitglieder ausgesprochen und kommuniziert werden. Dafür wird an der kommenden Mitgliederversammlung eine unabhängige Kommission eingesetzt. Ansonsten droht eine staatliche Regelung, die unsere Profession nicht verhindert, aber in die düstere Vorzimmer verdrängt, was wir genau unterbinden wollen.

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