Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ist in den wesentlichen Teilen der Vorlage von Bundesrat und Ständerat beim ePatientendossier-Gesetz gefolgt. Gemäss einer Medienmitteilung vom 20. Februar 2015 sollen neu alle Leistungserbringer, also auch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte, verpflichtet werden elektronische Patientendossiers zu führen.
Die IG eHealth begrüsst diesen Schritt im Grundsatz, ist sich aber des grossen Widerstandes aus Ärztekreisen bewusst. Die FMH hat in einer Medienmitteilung vom 20. Februar 2015 bereits Bedenken angekündigt. Befürchtet wird, dass zu viele Daten anfallen und auch Patientinnen verpflichtet werden könnten, ein eDossier zu führen. Erfreulich ist: die genannten Bedenken können auf Verordnungsebene problemlos gelöst werden. Die Kommission hat zur Abfederung der Bedenken eine lange Übergangsfrist von zehn Jahren für ambulant tätige Leistungserberinger gewählt.
eDossiers schaffen die Voraussetzung, damit Leistungserbringer über Institutions- und Kantonsgrenzen hinweg zusammen arbeiten können. Die koordinierte Versorgung wiederum erhöht die Behandlungsqualität. Steht die Förderung der Behandlungsqualität im Fokus, dann ist ein Obligatorium für alle Leistungserbringer sinnvoll. Klar ist: das Verwenden von eDossiers soll für die Patientinnen und Patienten freiwillig bleiben. Die Ärzte können auch dann lege artis mit anderen Gesundheitsfachpersonen zusammenarbeiten, wenn die Patentinnen und Patienten auf eDossiers verzichten wollen.