Zehn Jahre Verfassungsartikel für Komplementärmedizin – Engagement für Umsetzung des Verfassungsauftrags geht weiter

Exakt vor zehn Jahren haben Volk und Stände die Vorlage «Zukunft mit Komplementärmedizin» mit einer Zweidrittels-Mehrheit angenommen. Das Parlament hat den Verfassungsauftrag in mehreren Gesetzen teilweise umgesetzt. „Es gibt noch viel zu tun, bis die Komplementärmedizin in der Gesundheitsversorgung wirklich verankert und der Volkswille tatsächlich umgesetzt ist“, sagt die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher. Die Präsidentin des Dachverbands Komplementärmedizin sieht Nachholbedarf in der Förderung der integrativen Medizin, bei den Vergütungsregeln für Arzneimittel wie auch im Bereich Forschung und Lehre.

Köhler, Stüdeli und Partner hat im 2010 nach der Gründung des Dachverbands Komplementärmedizin die Geschäftsführung übernommen. Wir arbeiten bereits seit 2004 für die bessere Verankerung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen. Wir bedanken uns für das spannenden Mandat und die tolle Zusammenarbeit mit ganz vielen Akteuren der gesamten Branche.

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