Das EDI, das BAG und Swissmedic reagieren auf die zunehmenden Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten: Ab sofort können Ärztinnen und Ärzte dringend benötigte, in der Schweiz nicht zugelassene oder nicht verfügbare Arzneimittel auch ohne direkten Patientenbezug importieren und kurzfristig lagern. Möglich macht dies eine vorübergehende, erweiterte Auslegung des Begriffs «Notfall» in Artikel 49 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV). Die Lösung wurde von der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin aufgrund eines Memorandums von Andreas Wildi (WalderWyss) gemeinsam mit den Behörden erarbeitet. Die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin ist sehr erfreut über die pragmatische Lösung für die Beschaffung von zugelassenen und nicht zugelassenen, nicht verfügbaren Arzneimitteln.
Was ändert sich konkret?
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Arzneimittel, die in der Schweiz zwar zugelassen, aber nicht verfügbar sind, dürfen im Notfall schneller eingeführt werden.
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Der Import ist nun auch erlaubt, wenn kein konkreter Patient benannt werden kann – das vereinfacht die Lagerhaltung und sorgt für mehr Versorgungssicherheit.
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Besonders profitieren Kinder: Kindgerechte Medikamente sind oft von Engpässen betroffen. Die neue Regelung ermöglicht eine raschere und rechtssichere Versorgung.
Vergütung durch die Krankenkasse
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Fehlt ein Medikament aus der Spezialitätenliste, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten direkt.
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Für andere lebenswichtige importierte Arzneimittel ist weiterhin eine Einzelfallprüfung durch den Versicherer nötig. Das BAG hat die Expertengruppe aufgefordert, eine Liste von benötigten pädiatrischen Arzneimitteln zu erstellen, damit ein vereinfachtes Bewillgungsverfahren möglich wird.